Kurzantwort (Stand: 12. Oktober 2026): Die Kündigung bei der Telekom schickst du online über „Verträge hier kündigen“ unten auf telekom.de, über das Kontaktformular Festnetz oder Mobilfunk oder per Brief an Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. In der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) kündigst du zu deren Ende, danach jederzeit mit einem Monat Frist (§ 56 TKG). Das Enddatum steht in der Kündigungsbestätigung. Prüf nach der Schlussrechnung auf dem Kontoauszug, ob die Abbuchungen aufhören.
Stand: 12. Oktober 2026, geprüft in der Telekom-Hilfe, in den Kündigungsformularen der Telekom, in §§ 56, 57 und 60 TKG und bei der Verbraucherzentrale. Die Anleitung gilt für Privatkunden der Telekom Deutschland. Direkt zu: Festnetz und DSL · Handyvertrag und Prepaid · Brief und Adresse · Kündigungsfrist · Umzug und Anbieterwechsel · Kontoauszug.
Das Wichtigste
- Drei Wege: Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“, Kontaktformular Festnetz oder Mobilfunk, Brief an die Telekom in Bonn.
- Falle im Festnetz-Formular: Bei „Nur meinen Vertrag über einen Festnetz-Anschluss“ laufen Zusatzprodukte und Mietgeräte wie Router oder Media Receiver weiter.
- Frist: zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist und ohne Kosten (§ 56 TKG).
- Umzug oder Anbieterwechsel: Beim Umzug nimmst du den Anschluss mit, beim Festnetz-Wechsel kündigt der neue Anbieter.
- Zwei Abbuchungen: Festnetz und Mobilfunk haben eigene Rechnungen mit eigenen Abbuchungsterminen.
Welchen Telekom-Vertrag willst du kündigen – und wie bezahlst du ihn?
Bei der Telekom hängt der Weg vom Vertrag ab. In einer Telekom-Abbuchung kann mehr als ein Produkt stecken: Die Telekom rechnet neben dem Anschluss auch gebuchte Optionen wie Spotify und Partnerdienste wie Netflix ab. Kündigst du nur den Anschluss, kann ein Teil davon weiterlaufen.
Telekom-Verträge für Privatkunden: wie du zahlst und wo du kündigst. Quelle: Telekom Hilfe und Kündigungsformulare, gelesen am 12. Oktober 2026.
| Vertrag | So zahlst du | Hier kündigst du |
|---|---|---|
| Festnetz und Internet (DSL) | Festnetz-Rechnung, Abbuchung ab dem 1., 15. oder 29. des Monats. Kundennummer: 10 Ziffern | Kündigungsbutton (Bereich Festnetz), Kontaktformular Festnetz oder Brief |
| Handyvertrag mit Laufzeit | Mobilfunk-Rechnung, Abbuchung zum 1. oder 15. Kundennummer: 6 bis 8 Ziffern | Kündigungsbutton: „Ordentliche Kündigung Laufzeit-Vertrag“, Kontaktformular Mobilfunk oder Brief |
| Prepaid | Guthaben; das Restguthaben wird nach der Kündigung überwiesen | Kündigungsbutton: „Ordentliche Kündigung Prepaid-Vertrag“ |
| Zubuchoptionen wie Spotify oder Streaming-Optionen | Steckt in der Telekom-Abbuchung des Vertrags | Kundencenter: „Verträge“ → „Zu den Optionen“ |
| Partnerdienste wie Netflix oder Disney+ über die Telekom | Steckt in der Telekom-Abbuchung | Kundencenter: „Partnerdienste“ (bei Festnetz- oder Mobilfunkvertrag) |
| Mietgeräte wie Router oder Media Receiver | Eigener Mietvertrag bei der Telekom | „Alle Verträge“ im Festnetz-Formular oder „Kündigung von Mietgeräten“, dann Rücksendung |
| MagentaTV ohne Telekom Internet | SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal | Kundencenter |
Kündigung Telekom Schritt für Schritt: Wie kündige ich richtig?
1. Online über „Verträge hier kündigen“
- Klick unten auf telekom.de auf „Verträge hier kündigen“. Du landest auf der „Bestätigungsseite für Kündigung“.
- Wähl den Bereich: Festnetz, Mobilfunk oder Sonstiges.
- Wähl die Kündigungsart, etwa „Ordentliche Kündigung Festnetz-Anschluss (zum Ende der Vertragslaufzeit)“ oder für den Handyvertrag „Ordentliche Kündigung Laufzeit-Vertrag“.
- Trag deine Daten ein, im Mobilfunk-Formular Name, Anschrift, Mobilfunk-Kundennummer und Rufnummer. Unter „Zu wann möchten Sie kündigen?“ wählst du „nächstmöglicher Termin“ oder „Wunschtermin“.
- Gib eine E-Mail-Adresse für die Eingangs- und die Kündigungsbestätigung an und klick auf „Jetzt kündigen“.
Auf der Formularseite bittet dich die Telekom anzurufen, damit sie dir ein passendes Angebot machen kann. Das Formular kannst du trotzdem direkt ausfüllen.
2. Festnetz und DSL per Kontaktformular kündigen
Im Kontaktformular Festnetz wählst du zuerst die Kündigungsart, etwa „Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit“ oder „Kündigung von Mietgeräten“. Die Kundennummer hat 10 Ziffern und steht oben rechts auf der Festnetz-Rechnung.
„Alle Verträge“ oder „Nur meinen Vertrag über einen Festnetz-Anschluss“?
„Alle Verträge“ kündigt alles unter deiner Kundennummer: jeden Festnetz-Anschluss, gebuchte Zusatzprodukte und Mietgeräte. Bei „Nur meinen Vertrag über einen Festnetz-Anschluss“ bleiben die Verträge über Zusatzprodukte und Mietgeräte wie Router oder Media Receiver bestehen. Hast du mehrere Anschlüsse, endet dann nur der genannte. Für Mietgeräte schickt dir die Telekom einen Retourenschein; gekündigt sind sie erst nach der Rücksendung.
Danach wählst du den Zeitpunkt: „Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit“, „Vor Ende Mindestvertragslaufzeit (mit Ablösesumme)“ oder „Späterer Wunschtermin (nach Ende Mindestvertragslaufzeit)“. Die Höhe der Ablösesumme teilt dir die Telekom per E-Mail mit.
3. Handyvertrag und Prepaid kündigen
Den Handyvertrag kündigst du über den Kündigungsbutton oder das Kontaktformular Mobilfunk. Hat er eine Mindestlaufzeit, bestätigt die Telekom die Kündigung zu deren Ende; sonst gilt ein Monat Frist. Prepaid ohne Mindestlaufzeit kündigt die Telekom sofort oder zu deinem Wunschtermin. Das Restguthaben überweist sie etwa zwei Wochen später auf das angegebene Konto. Willst du die Nummer mitnehmen, empfiehlt die Telekom einen Wunschtermin mindestens 14 Tage in der Zukunft.
4. Zubuchoptionen und Partnerdienste kündigen
Extras wie Spotify oder einzelne Streaming-Optionen kündigst du im Kundencenter: „Verträge“ → dein Vertrag → „Zu den Optionen“ → Option → „Kündigen“. Hast du Netflix, Disney+ oder einen anderen Streaming-Dienst über deinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag gebucht, gehst du im Kundencenter auf „Partnerdienste“ → „Partnerdienste bearbeiten“ → „Details“ → „Produkt kündigen“. Steckt der Dienst in einem MagentaTV Streaming-Paket, geht das erst zum Ende von dessen Laufzeit. Direkt gebuchte Abos: Netflix kündigen und Spotify kündigen.
5. Per Brief kündigen: Adresse und Vorlage
In den Brief gehören Name, Anschrift, die betreffende Rufnummer und die Kundennummer des Festnetz-Anschlusses oder das Kundenkonto des Mobilfunkvertrags. Adresse: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief für den Handyvertrag und rät, ihn per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben zu schicken.
Beispiel mit Platzhaltern
Max Mustermann, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt
An: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn
Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag, Rufnummer 0000 0000000, Kundenkonto 000000
Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.
Ort, Datum, Unterschrift
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Telekom?
Bis zum Ende der Mindestlaufzeit bist du gebunden, danach kündigst du jederzeit mit einem Monat Frist. Die anfängliche Laufzeit darf nach § 56 Abs. 1 TKG höchstens 24 Monate betragen.
Kündigungsfristen bei der Telekom, Stand 12. Oktober 2026. Eine Zahl für die Frist vor Ende der Mindestlaufzeit nennt die Telekom-Hilfe nicht; sie steht auf deiner Rechnung.
| Situation | Frist / Termin | Quelle |
|---|---|---|
| In der Mindestlaufzeit | Zum Ende der Mindestlaufzeit; die Frist steht auf der letzten Seite deiner Rechnung. Festnetz früher nur gegen Ablösesumme | Telekom Hilfe, Kontaktformular Festnetz |
| Nach der Mindestlaufzeit | Jederzeit, ein Monat Frist, ohne Kosten | § 56 Abs. 3 und 4 TKG |
| Vertrag von vor dem 1. Dezember 2021 | Nach der Verlängerung ebenfalls ein Monat | Verbraucherzentrale |
| Prepaid ohne Mindestlaufzeit | Sofort oder zum Wunschtermin | Telekom, Prepaid-Formular |
| Einseitige Vertragsänderung, etwa ein höherer Preis | Ohne Frist und ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten ab der Mitteilung | § 57 Abs. 1 TKG |
| Umzug, Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar | Ein Monat, zum Auszug oder später | § 60 Abs. 2 TKG, Telekom Hilfe |
| Wegzug ins Ausland (Festnetz) | Ohne Einhaltung der Laufzeit, mit Nachweis | Kontaktformular Festnetz |
| Leistung weicht erheblich ab | Entgelt mindern oder außerordentlich ohne Frist kündigen | § 57 Abs. 4 TKG |
| Vertrag gerade erst abgeschlossen | Widerruf statt Kündigung: 14 Tage Widerrufsfrist, Link „Vertrag widerrufen“ unten auf telekom.de | § 355 BGB, telekom.de |
Eine einseitige Vertragsänderung muss dir der Anbieter ein bis zwei Monate vorher auf einem dauerhaften Datenträger ankündigen, mit Hinweis auf dein Kündigungsrecht (§ 57 Abs. 2 TKG). Manche Ratgeber nennen für ältere Verträge noch drei Monate Frist; die Verbraucherzentrale schreibt dagegen, dass das „neue“ TKG auch für Verträge von vor dem 1. Dezember 2021 gilt.
Wo sehe ich meine Kündigungsfrist bei der Telekom?
- MeinMagenta App: Vertrag über „Mobilfunk“, „Internet“ oder „TV“ wählen, dann Reiter „Vertrag“. Dort steht der letzte Tag der Mindestlaufzeit.
- Kundencenter: Kachel „Verträge“, Vertrag anklicken, Bereich „Vertragsdetails“.
- Rechnung: Auf der letzten Seite stehen Vertragsbeginn und Kündigungsfrist.
Umzug, Anbieterwechsel, Todesfall: Musst du überhaupt kündigen?
Umzug
Nein. Den Festnetz-Anschluss nimmst du mit, indem du den Umzug online beauftragst; nach § 60 TKG läuft der Vertrag mit derselben Laufzeit weiter. Gibt es deinen Tarif mit denselben Leistungen, etwa derselben Internet-Geschwindigkeit, an der neuen Adresse nicht, hast du ein Sonderkündigungsrecht: ein Monat Frist, zum Auszug oder später. Im Formular wählst du „Kündigung aus besonderen Gründen“; es geht auch in Textform per Brief oder E-Mail. Als Nachweise nennt die Telekom Miet- oder Kaufvertrag, Meldebescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung.
Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Beim Festnetz kündigt der neue Anbieter für dich. Sag ihm, dass es ein Anbieterwechselauftrag ist und du deine Rufnummern mitnehmen willst. Laut Verbraucherzentrale darf der Anschluss beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Endet der alte Vertrag vorher, muss der alte Anbieter bis zum Wechsel weiterliefern und darf dafür höchstens 50 Prozent des vereinbarten Anschlussentgelts verlangen.
Die Handynummer nimmst du kostenfrei mit. Zum Vertragsende beauftragst du die Portierung frühestens 123 Kalendertage vor und höchstens 90 Tage nach dem Ende der Mindestlaufzeit.
Ausland, Todesfall, Betreuung
Ziehst du ins Ausland, kannst du den Festnetz-Vertrag mit Nachweis ohne Einhaltung der Laufzeit kündigen. Im Todesfall endet der Vertrag nicht automatisch, sondern geht auf die Erben über (siehe Häufige Fragen). Gerichtlich bestellte Betreuer kündigen über das jeweilige Kontaktformular und legen den Betreuerausweis oder die Betreuungsurkunde bei.
Wie erkennst du die Telekom auf deinem Kontoauszug?
Die Telekom zieht den Rechnungsbetrag jeden Monat per SEPA-Lastschrift ein. Festnetz und Mobilfunk haben eigene Rechnungen mit eigenen Abbuchungsterminen: Mobilfunk zum 1. oder 15., Festnetz ab dem 1., 15. oder 29. des Monats. Eine Sammelrechnung fasst jeweils mehrere Mobilfunk- oder mehrere Festnetz-Verträge zusammen. Hast du beides, siehst du deshalb oft zwei Telekom-Abbuchungen im Monat.
Zum Zuordnen helfen die Angaben oben rechts auf der Rechnung: beim Festnetz Buchungskonto und Rechnungsnummer, beim Mobilfunk Kundenkonto und Rufnummer. Für gelieferte Geräte oder Einsätze des technischen Service kann es separate Rechnungen geben.
Beispiel (erfunden, kein echter Buchungstext)
- Zahlungsempfänger: BEISPIEL TELEKOM-RECHNUNG
- Gläubiger-ID: DE00ZZZ00000000000
- Mandatsreferenz: 0000000000
- Dein Konto: DE00 0000 0000 0000 0000 00
Wie die Telekom auf deinem Kontoauszug genau heißt, haben wir nicht geprüft. Vergleich die Angaben mit deiner Rechnung.
Die Gläubiger-ID steht für den Zahlungsempfänger, die Mandatsreferenz für dein Lastschriftmandat. Daran erkennst du jede weitere Folgelastschrift.
Frag Martia, was du an die Telekom zahlst
Martia sucht die Telekom-Abbuchungen auf allen verbundenen Konten und zeigt, wie sich der Betrag über die Monate verändert hat.
Warum bucht die Telekom nach der Kündigung noch ab?
- Der Vertrag läuft noch bis zum Datum in der Kündigungsbestätigung.
- Die Schlussrechnung kommt 6 bis 10 Tage nach der Kündigung und wird noch bezahlt.
- Nur der Anschluss ist gekündigt: Zusatzprodukte und Mietgeräte laufen weiter, Mietgeräte bis zur Rücksendung.
- Ein zweiter Vertrag: Festnetz und Mobilfunk buchen getrennt ab.
- Eine Option oder ein Partnerdienst ist noch gebucht; ein Streaming-Paket endet erst mit seiner Laufzeit.
- Disney+ meldet sich zurück: Hat Disney dein direkt gebuchtes Abo pausiert, weil du Disney+ über die Telekom bekommst, setzt Disney es fort, sobald die Laufzeit bei der Telekom endet. Dann bucht Disney wieder selbst ab.
So prüfst du es: Such in den Umsätzen der letzten drei Monate auf jedem Konto nach „Telekom“. In Martia fragst du einmal: „Hat die Telekom nach Ende März noch etwas abgebucht?“ Martia zeigt die Abbuchungen, nicht die einzelnen Posten der Rechnung.
Was ist nach der Kündigung zu tun?
- Bestätigung aufheben. Eine Kopie der Festnetz-Kündigungsbestätigung bestellst du über das Kontaktformular; sie kommt per E-Mail oder Brief.
- Schlussrechnung prüfen. Sie kommt 6 bis 10 Tage nach der Kündigung per E-Mail oder Post.
- Mietgeräte zurückschicken, mit dem Retourenschein der Telekom.
- E-Mail-Adresse sichern. Deine Telekom-Adresse kannst du nach der Kündigung auf Freemail umstellen. Nach § 56 Abs. 5 TKG muss dir ein Internetanbieter außerdem für einen angemessenen Zeitraum kostenlos Zugang zu diesen E-Mails und eine Weiterleitung ermöglichen.
- Falsche Abbuchung? Melde dich zuerst bei der Telekom. Eine SEPA-Basislastschrift kannst du binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückholen (§ 675x BGB), aber das beendet keinen Vertrag, und die Forderung bleibt. Kann die Telekom eine Lastschrift nicht einziehen, fallen laut Telekom 4 € Rücklastschriftkosten an. Mehr unter Lastschrift zurückholen und LS Wiedergutschrift.
- Umentschieden? Die Kündigung lässt sich per Kontaktformular zurücknehmen (siehe Häufige Fragen).
Günstiger statt kündigen?
Die Kündigungsseite der Telekom zeigt zuerst Angebote zum Bleiben, per Anruf, Rückruf oder WhatsApp. Tarifpreise nennen wir hier nicht; vergleiche sie direkt bei der Telekom. Diese Punkte helfen:
- Nach § 57 Abs. 3 TKG muss dich der Anbieter mindestens einmal pro Jahr über den für dich besten Tarif informieren.
- Zubuchoptionen wie Spotify oder Streaming-Optionen lassen sich einzeln beenden, der Anschluss bleibt.
- Für längere Zeit im Ausland nennt die Telekom-Hilfe Alternativen: den Anschluss pausieren, sperren oder zeitweise kündigen.
- Vor einem neuen Vertrag muss dir der Anbieter auch einen mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
Was Martia dabei macht – und was nicht
Martia kündigt nicht für dich. Sie zeigt dir, welche Abos und festen Kosten laufen, was sie zusammen kosten und ob nach der Kündigung noch etwas abgebucht wird. Martia ist die KI, mit der du über dein Geld sprichst: Sie liest deine Umsätze per Open Banking, nur lesend, bei über 2.500 Banken in Europa. Martia läuft im Browser; Apps im App Store oder bei Google Play gibt es noch nicht.
Monatliche Abbuchungen in ähnlicher Höhe, etwa die Telekom-Rechnung, erscheinen von selbst unter den festen Kosten. Alles andere, etwa Jahresabos oder kleine Zusatzbeträge, findest du mit einer Frage im Chat: „Was zahle ich an die Telekom, und hat sich der Betrag verändert?“ Die Grenze: Martia sieht die Abbuchung und ihre Veränderung, nicht die Posten der Rechnung. Ob in einem Betrag Anschluss, MagentaTV, eine Spotify-Option oder ein Mietrouter steckt, steht nur bei der Telekom. Eine erfundene Beispielantwort auf die Frage nach allen Abos: „Du hast 14 Abos für 128 € im Monat.“
Martia kostet 9 € pro Monat oder 59 € pro Jahr. Einmal pro Woche kommt eine E-Mail mit Beobachtungen. Limits, Warnmeldungen, Erinnerungen an Kündigungsfristen, CSV-Export oder automatisches Kündigen gibt es nicht. Weiterlesen: Zu viel Geld für Abos? und Wo bleibt mein Geld?
Frag Martia, ob die Telekom nach dem Vertragsende noch abbucht
Nenn den Monat, in dem dein Vertrag endet. Martia antwortet aus deinen Umsätzen, mit den Telekom-Abbuchungen davor und danach.
Häufige Fragen
Kann ich bei der Telekom per E-Mail oder telefonisch kündigen?
Die Telekom-Hilfe nennt zwei Wege: online über den Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“ oder die Kontaktformulare für Festnetz und Mobilfunk, und schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Eine allgemeine E-Mail-Adresse für Kündigungen haben wir auf den Hilfeseiten nicht gefunden (Stand: 12. Oktober 2026). E-Mail nennt die Telekom dort nur für die Sonderkündigung wegen Umzugs. Anruf, Rückruf und WhatsApp bietet die Kündigungsseite für Angebote zum Bleiben an; als Kündigungsweg nennen die Hilfeseiten das Telefon nicht. Per E-Mail bekommst du aber die Bestätigung, wenn du online kündigst.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Telekom?
Während der Mindestlaufzeit, nach § 56 Abs. 1 TKG höchstens 24 Monate, kündigst du zu deren Ende. Die genaue Frist steht auf der letzten Seite deiner Rechnung, das Ende der Mindestlaufzeit in der MeinMagenta App unter „Vertrag“ und im Kundencenter unter „Vertragsdetails“. Danach kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen, ohne Kosten (§ 56 Abs. 3 und 4 TKG). Laut Verbraucherzentrale gilt das auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden. Prepaid ohne Mindestlaufzeit kündigt die Telekom sofort oder zu deinem Wunschtermin.
Kann ich die Telekom ohne Kundennummer kündigen?
Die Formulare fragen nach der Kundennummer. Such sie dir also vorher heraus. Die Festnetz-Kundennummer hat 10 Ziffern, beginnt mit 1, 2, 3, 4, 5 oder 8 und steht oben rechts auf der Festnetz-Rechnung. Die Mobilfunk-Kundennummer hat 6 bis 8 Ziffern, beginnt nie mit 0 und steht oben rechts auf der Rechnung und auf jeder Auftragsbestätigung. Ohne Rechnung zur Hand findest du sie laut Telekom auch in der MeinMagenta App und im Kundencenter. Für einen Brief nennt die Telekom außerdem Name, Anschrift und die betreffende Rufnummer.
Was passiert mit Router und Media Receiver nach der Kündigung?
Gemietete Geräte laufen über eigene Verträge. Wählst du im Festnetz-Formular „Alle Verträge“, endet auch die Miete, zusammen mit allen Zusatzprodukten unter deiner Kundennummer. Bei „Nur meinen Vertrag über einen Festnetz-Anschluss“ bleiben die Verträge über Mietgeräte wie Router oder Media Receiver bestehen. Für Mietgeräte schickt dir die Telekom einen Retourenschein; gekündigt sind sie erst nach der Rücksendung. Fristen und Gebühren für die Rücksendung haben wir nicht geprüft, frag im Zweifel bei der Telekom nach. Prüf nach dem Vertragsende, ob noch eine kleinere Telekom-Abbuchung übrig bleibt.
Wie kündige ich einen Telekom-Vertrag im Todesfall?
Der Vertrag endet nicht automatisch. Er geht auf die Erben über, die ihn weiterführen oder zum Ende der Laufzeit kündigen können. Will ihn niemand übernehmen, beendet die Telekom ihn auch vorzeitig; das prüft sie nach Eingang der Unterlagen. Nimm das Kontaktformular Festnetz oder Mobilfunk und füg die Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister bei. Achtung: Das Festnetz-Formular für den Sterbefall kündigt alle Verträge der verstorbenen Person auf einmal. Wer weder Erbe noch Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ist, aber in den letzten 12 Monaten mit der Person zusammengewohnt hat, kann die Festnetz-Rufnummer in einem neuen Vertrag behalten. Mit Mobilfunknummern geht das nicht.
Kann ich meine Telekom-Kündigung zurücknehmen?
Ja. Dafür gibt es die Kontaktformulare „Rücknahme der Festnetz-Kündigung“ und „Rücknahme der Mobilfunk-Kündigung“. Einen gekündigten Handyvertrag, ob Laufzeitvertrag oder Prepaid, kannst du außerdem 112 Kalendertage lang kostenlos reaktivieren. Bei portierten Rufnummern beträgt diese Frist 30 Tage für den Laufzeitvertrag und 90 Tage für Prepaid. Prüf danach, ob die Telekom wieder in der erwarteten Höhe abbucht. In Martia reicht dafür die Frage nach deinen letzten Telekom-Abbuchungen.
Quellen
Zuletzt geprüft: 12. Oktober 2026.
- Telekom Deutschland GmbH, Telekom Hilfe: „Kündigung für Privatkunden“, gelesen 12.10.2026, telekom.de/hilfe/kuendigung
- Telekom Hilfe: „Kündigung“ (Themenseite, mit Rufnummernmitnahme), gelesen 12.10.2026, telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigen
- Telekom Hilfe: „Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?“ (Brief, Adresse, Betreuer), gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/beauftragen
- Telekom: „Bestätigungsseite für Kündigung“ (Kündigungsbutton, Footer-Links „Verträge hier kündigen“ und „Vertrag widerrufen“), gelesen 12.10.2026, telekom.de/kontakt/kuendigung
- Telekom: „Kündigung Festnetz“ (Kontaktformular, gelesen, nicht abgeschickt), gelesen 12.10.2026, …/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
- Telekom: „Ordentliche Kündigung Laufzeit-Vertrag – Mobilfunk“ (gelesen, nicht abgeschickt), gelesen 12.10.2026, …/kontakt/kuendigung/kuendigung-mobilfunk
- Telekom: „Ordentliche Kündigung Prepaid-Vertrag“, gelesen 12.10.2026, …/kontakt/kuendigung/prepaid-mit-restguthaben
- Telekom Hilfe: Zubuchoptionen kündigen (mit Hinweis zu Prepaid), gelesen 12.10.2026, …/aenderung/zubuchoptionen-kuendigen
- Telekom Hilfe: „MagentaTV kündigen“ (Hinweis, wo die Kundennummer steht), gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/magenta-tv
- Telekom Hilfe: „Streaming-Dienst kündigen“, gelesen 9.10.2026, …/magenta-tv-streaming/dienst-kuendigen
- Telekom Hilfe: Kündigung zurücknehmen (mit Hinweis auf Freemail), gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/stornieren
- Telekom Hilfe: Reaktivierung nach Kündigung, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/reaktivierung-frist
- Telekom Hilfe: Kopie der Kündigungsbestätigung, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/kopie-bestaetigung
- Telekom Hilfe: Schlussrechnung (mit Hinweis auf die Sammelrechnung), gelesen 12.10.2026, …/rechnung/schlussrechnung
- Telekom Hilfe: Laufzeit und Kündigungsfrist einsehen, gelesen 12.10.2026, …/meine-daten/laufzeit-einsehen
- Telekom Hilfe: Anbieterwechsel, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/anbieterwechsel
- Telekom Hilfe: Fristen der Rufnummernmitnahme, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/frist-rufnummernmitnahme
- Telekom Hilfe: Umzug ohne Kündigung, gelesen 12.10.2026, …/vertrag/umzug/kuendigen, und Sonderkündigungsrecht bei Umzug, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/sonderkuendigung-umzug
- Telekom Hilfe: Vertrag im Todesfall, gelesen 12.10.2026, …/kuendigen/todesfall
- Telekom Hilfe: Abbuchungstermin ändern, gelesen 12.10.2026, …/rechnung/abbuchungstermin-aendern
- Telekom Hilfe: „Zahlungsprobleme bei der Telekom Rechnung“, zuletzt aktualisiert 01.09.2026, gelesen 12.10.2026, …/rechnung/zahlungsprobleme
- Telekom: MagentaTV-Tarife mit Internet und Festnetz (FAQ zu Disney+), gelesen 12.10.2026, …/magenta-tv-mit-internet-festnetz
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: §§ 56, 57 und 60 Telekommunikationsgesetz, gelesen 12.10.2026: § 56 TKG · § 57 TKG · § 60 TKG
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: §§ 312k, 355 und 675x BGB sowie Art. 229 § 60 EGBGB, gelesen 9.10.2026: § 312k BGB · § 355 BGB · § 675x BGB · Art. 229 § 60 EGBGB
- Verbraucherzentrale: „Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge“, Stand 17.04.2026, gelesen 12.10.2026, verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: „Musterbrief Kündigung des Mobilfunkvertrages“, Stand 14.04.2025, gelesen 12.10.2026, verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale NRW: „Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen“, Stand 07.08.2026, gelesen 9.10.2026, verbraucherzentrale.de
- ING Deutschland: „Lastschriften einfach erklärt“, gelesen 9.10.2026, ing.de/hilfe
- Sparkasse.de: „Lastschrift zurückbuchen: Fristen & Schritte“, gelesen 9.10.2026, sparkasse.de