Kurzantwort
Stand: 12. Oktober 2026. Willst du deine BahnCard kündigen, gilt für BahnCard 25 und 50: spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende, in Textform. Am einfachsten geht es im DB Kundenkonto: „BahnCard“ → „Optionen“ → „BahnCard kündigen“. Alternativ nimmst du das Formular „BahnCard 25 oder 50 kündigen“ auf bahn.de. Für die Probe BahnCard 25/50 gilt dieselbe Frist, sonst wird sie zum Jahres-Abo. BahnCard 100 und Probe BahnCard 100 enden von selbst. Prüfe danach auf dem Kontoauszug, ob die nächste Abbuchung ausbleibt.
Geprüft am 12. Oktober 2026 in der DB-FAQ „BahnCard kündigen“ auf bahn.de und in den Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 12.10.2026). Die Namen der Buttons stehen hier so, wie die DB sie schreibt.
Kurz gefasst
- BahnCard 25 und 50, auch Probe, My, Senioren und ermäßigt: kündigen bis 4 Wochen vor Laufzeitende, in Textform.
- BahnCard 100, Probe BahnCard 100, My BahnCard 100 und Jugend BahnCard: keine Kündigung nötig, sie enden von selbst.
- Mit SEPA-Mandat kommt die Abbuchung für das neue Jahr 3 Wochen vor dem Start der Folgekarte, also nach dem Fristende.
- Verpasst: kein Umtausch, keine Erstattung. Eine Rücklastschrift beendet den Vertrag nicht.
Welche Kündigungsfrist gilt für deine BahnCard?
Die BahnCard-Kündigungsfrist hängt von der Karte ab. Karten, die sich automatisch verlängern, kündigst du bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende, in Textform. Die übrigen laufen einfach aus.
| BahnCard | Laufzeit | Kündigungsfrist | Ohne Kündigung |
|---|---|---|---|
| Probe BahnCard 25 / 50 | 3 Monate | 4 Wochen vor Laufzeitende | wird zum regulären BahnCard-Abo, ein Jahr |
| Probe BahnCard 100 | 3 Monate | keine | endet am letzten Geltungstag |
| BahnCard 25 / 50, auch Senioren und ermäßigt | 12 Monate | 4 Wochen vor Kartenablauf | verlängert sich um ein Jahr |
| My BahnCard 25 / 50 (unter 27) | 12 Monate | 4 Wochen vor Kartenablauf | verlängert sich um ein Jahr; wirst du vorher 27, als reguläre Karte zum regulären Preis |
| BahnCard 100, My BahnCard 100 | 12 Monate | keine | endet automatisch |
| Jugend BahnCard 25 (6–18 Jahre) | 12 Monate | keine | endet, wird kein Abo |
Ältere Ratgeber nennen noch sechs Wochen. Die aktuellen Bedingungen der DB nennen vier Wochen.
Beispiel: Deine BahnCard 25 gilt bis 30. November 2026. Vier Wochen vorher ist der 2. November 2026; bis dahin muss die Kündigung erledigt sein. Rechne mit dem Laufzeitende, das dir die DB anzeigt, und plane ein paar Tage Puffer ein.
BahnCard kündigen: online, per Formular oder per Brief
Stand: 12. Oktober 2026. Drei Wege erfüllen die Textform. Am einfachsten ist laut DB das Kundenkonto.
1. Im DB Kundenkonto
- Melde dich im Browser in deinem DB Kundenkonto an, direkt im Bereich BahnCard.
- Klick am BahnCard-Vertrag auf „BahnCard“ und wähle „Optionen“. Dort zeigt dir die DB, ob eine Kündigung möglich ist.
- Wenn ja, klick auf „BahnCard kündigen“.
- Die Kündigungsbestätigung kommt an die E-Mail-Adresse in deinem Konto. Heb sie auf.
2. Mit dem Kündigungsformular
Unten auf den bahn.de-Seiten steht der Link „Vertrag kündigen“. Er führt zur Übersicht „Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?“. Dort wählst du „BahnCard 25 oder 50 kündigen“.
- Bei „Art der Kündigung“: „Ordentliche Kündigung“.
- Beim gewünschten Zeitpunkt: „nächstmöglicher Zeitpunkt“.
- Vorname, Nachname, E-Mail und die BahnCard-Nr. eintragen. Die 16-stellige Nummer steht im Kundenkonto unter „BahnCard“; das Feld ist Pflicht.
- Auf „Jetzt kündigen“ klicken.
- Die Eingangsbestätigung mit Referenz-ID sichern: „Bestätigung speichern“ oder „Bestätigung per E-Mail versenden“.
Bei unserer Prüfung öffnete sich das Formular ohne Anmeldung. Abgeschickt haben wir es nicht.
3. Per Brief
Textform heißt nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung, die dich als Absender nennt, auf einem dauerhaften Datenträger. Eine Unterschrift brauchst du nicht. Die Postanschrift steht im SEPA-Formular der DB: DB Fernverkehr AG, BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main.
Musterbrief (Platzhalter ersetzen)
Betreff: Kündigung meiner BahnCard
Hiermit kündige ich meine BahnCard zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
BahnCard-Nr.: 0000 0000 0000 0000
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende per E-Mail an user@example.com.
Max Mustermann
Schick den Brief mit ein paar Tagen Puffer ab und bewahre einen Nachweis auf. Eine E-Mail-Adresse für Kündigungen haben wir auf den Kündigungsseiten der DB nicht gefunden.
Und in der App?
Die FAQ der DB beschreibt nur den Weg über das Kundenkonto auf bahn.de. Einen Klickweg im DB Navigator nennt sie nicht. Nimm deshalb den Browser, auch auf dem Handy.
Bis wann musst du die Probe BahnCard kündigen?
Die Probe BahnCard 25 oder 50 gilt drei Monate. Kündigst du sie nicht spätestens 4 Wochen vor dem Ende, wird sie automatisch zu einem regulären BahnCard-Abo und läuft ein Jahr weiter. Laut DB-FAQ ist die Folgekarte einer Probe BahnCard 50 eine reguläre oder ermäßigte BahnCard 50 oder eine My BahnCard 50, in der 1. oder 2. Klasse.
Beispiel: Deine Probe BahnCard 25 gilt vom 1. Dezember 2026 bis 28. Februar 2027. Dann kündigst du bis spätestens 31. Januar 2027.
| Karte | Probe, 3 Monate | Danach regulär, 12 Monate |
|---|---|---|
| BahnCard 25, 2. Klasse | 19,90 € | 62,90 € |
| BahnCard 25, 1. Klasse | 39,90 € | 125 € |
| BahnCard 50, 2. Klasse | 76,90 € | 244 € |
| BahnCard 50, 1. Klasse | 152 € | 492 € |
Tipp: Warte nicht bis kurz vor der Frist. Die DB nennt nur den spätesten Termin („bis zu 4 Wochen vor Laufzeitende“), du kannst also auch früher kündigen. Im Formular wählst du „nächstmöglicher Zeitpunkt“. Die Kündigung verhindert nur die Umwandlung ins Jahres-Abo; die drei Monate nutzt du trotzdem. Die Probe BahnCard 100 musst du nicht kündigen, sie endet am letzten Geltungstag.
BahnCard-Frist verpasst – was jetzt?
- Die Karte verlängert sich um ein Jahr. Umtausch und Erstattung sind bei BahnCard 25 und 50 ausgeschlossen, auch bei Probe-, My-, Senioren- und Jugend-Karten (Nr. 2.8.1 der Beförderungsbedingungen).
- Jetzt für das nächste Jahr kündigen. Wähl „nächstmöglicher Zeitpunkt“, dann endet die Karte nach dem neuen Jahr.
- Sonderkündigung: Ändert die DB die BahnCard-Bedingungen und bist du nicht einverstanden, kannst du binnen 4 Wochen nach der Mitteilung in Textform kündigen. Die Karte verlängert sich dann nicht (Nr. 2.6.4).
- Außerordentliche Kündigung: Bei einem besonderen Grund, laut DB etwa Umzug oder Todesfall, wählst du sie im Formular. Die DB verlangt dafür einen Nachweis.
- Kundenservice: Nachfragen kannst du immer. Rechne aber nicht fest mit Entgegenkommen.
Hol die Abbuchung nicht einfach zurück. Eine Rücklastschrift macht den Vertrag nicht rückgängig, darauf weisen ING und Sparkasse.de hin; die Forderung bleibt bestehen. Und bei Zahlungsverzug sperrt die DB die Rabattfunktion deiner BahnCard, bis alles bezahlt ist. Entsperrt wird binnen sieben Tagen nach der Zahlung (Nr. 2.6.2).
BahnCard widerrufen: die 14 Tage nach dem Kauf
Widerruf und Kündigung sind zwei Dinge. Mit dem Widerruf machst du den Kauf rückgängig. Das geht laut DB nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf einer BahnCard 25 oder 50; auch § 355 BGB nennt 14 Tage. Die Kündigung stoppt dagegen nur die Verlängerung.
- Unten auf bahn.de den Link „Vertrag widerrufen“ öffnen. Er führt zum Formular „Kauf einer BahnCard 25/50 widerrufen“.
- Kundennummer eintragen (Kundenkonto → „Persönliche Daten“) und die Auftragsnummer (Kundenkonto → „Reisen“, Fahrkarte oder Buchungsbestätigung).
- Mit „Widerruf bestätigen“ abschicken.
Für die BahnCard 100 gibt es kein Widerrufsrecht.
Was kostet die BahnCard 2026?
Stand: 12. Oktober 2026, laut „BahnCard Vergleich 2026“ auf bahn.de. Zeitlich begrenzte Aktionen und Rabatte sind darin nicht berücksichtigt.
| Karte | 2. Klasse | 1. Klasse | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| BahnCard 25 | 62,90 € | 125 € | 12 Monate |
| BahnCard 50 | 244 € | 492 € | 12 Monate |
| BahnCard 100 | 4.899 € | 7.999 € | 12 Monate |
| Probe BahnCard 25 | 19,90 € | 39,90 € | 3 Monate |
| Probe BahnCard 50 | 76,90 € | 152 € | 3 Monate |
| Probe BahnCard 100 | 1.459 € | 2.599 € | 3 Monate |
| My BahnCard 25 (unter 27) | 39,90 € | 81,90 € | 12 Monate |
| My BahnCard 50 (unter 27) | 79,90 € | 241 € | 12 Monate |
| My BahnCard 100 (unter 27) | 3.199 € | 5.999 € | 12 Monate |
| Senioren (ab 65) / ermäßigte BahnCard 25 | 40,90 € | 81,90 € | 12 Monate |
| Senioren (ab 65) / ermäßigte BahnCard 50 | 122 € | 241 € | 12 Monate |
| Jugend BahnCard 25 (6–18 Jahre) | 7,90 € | gilt auch für die 1. Klasse | 12 Monate |
Die BahnCard 25 gibt 25 % Rabatt auf Flex-, Spar- und Super Sparpreise. Die BahnCard 50 gibt 50 % auf Flexpreise und 25 % auf Sparpreise.
Preissprung bei der Verlängerung: Wirst du vor Beginn des neuen Kartenjahres 27, bekommst du statt der My BahnCard eine reguläre BahnCard 25 oder 50 zum regulären Preis. In der 2. Klasse heißt das 62,90 € statt 39,90 € oder 244 € statt 79,90 €.
Die BahnCard 100 zahlst du sofort, per Kreditkarte, PayPal oder Apple Pay. Lastschrift ist dafür bis auf Weiteres nicht möglich.
Wie erkennst du die BahnCard auf dem Kontoauszug?
Die SEPA-Lastschrift für die BahnCard zieht die DB Vertrieb GmbH ein, Gläubiger-ID DE39DBV00000002177. So steht es im SEPA-Mandatsformular der DB. Über dasselbe zentrale Verfahren laufen auch Fahrkarten und Ticket-Abos. Der Name allein sagt dir also nur: Bahn. Die BahnCard erkennst du am Betrag, etwa 62,90 € oder 244 €, und daran, dass er einmal im Jahr kommt.
Warum die Abbuchung erst nach der Frist kommt
Mit SEPA-Mandat bucht die DB den Preis der Folgekarte 3 Wochen vor ihrem ersten Geltungstag ab. Die Kündigungsfrist endet aber 4 Wochen vor dem Ablauf der alten Karte. Die Abbuchung kommt also etwa eine Woche nach dem Fristende. Siehst du sie auf dem Kontoauszug, ist es für eine ordentliche Kündigung in diesem Jahr schon zu spät.
Beispiel: Deine Karte gilt bis 30. November 2026. Frist: 2. November 2026. Die Folgekarte startet am 1. Dezember 2026, abgebucht wird 3 Wochen vorher, um den 10. November 2026.
Ohne Mandat: Rechnung statt Lastschrift
Hast du am BahnCard-Vertrag kein SEPA-Mandat hinterlegt, schickt die DB eine PDF-Rechnung an deine E-Mail-Adresse. Du zahlst sie binnen 14 Tagen, spätestens bis zum Start der Karte. Auf dem Konto siehst du dann keine Lastschrift, sondern deine eigene Zahlung. Die Rechnung findest du im Kundenkonto unter „BahnCard“ → „Optionen“ → „Details und Rechnungen“. Die DB rät, das Mandat direkt am jeweiligen BahnCard-Vertrag zu hinterlegen.
Beispiel mit Platzhaltern, nicht von der DB bestätigt
Gläubiger: DB Vertrieb GmbH
Gläubiger-ID: DE39DBV00000002177
Mandatsreferenz: 0000000000
Verwendungszweck: Beispiel
Betrag: −62,90 €
Belegt sind nur der Gläubiger und die Gläubiger-ID. Wie deine Bank den Empfänger schreibt und was im Verwendungszweck steht, liest du auf deinem eigenen Kontoauszug ab. Mehr zur Folgelastschrift.
Die BahnCard 100 kannst du derzeit nicht per Lastschrift zahlen. Du findest sie deshalb auf der Kreditkartenabrechnung oder in PayPal.
Zahlst du doppelt?
- BahnCard 100 und Deutschland-Ticket: Zur BahnCard 100 gibt die DB kostenlos ein Deutschland-Ticket ohne Abo-Regelung aus, begrenzt auf die Geltungsdauer der Karte. Die DB nennt das eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Ein eigenes Deutschland-Ticket-Abo daneben zahlst du doppelt.
- Probe übersehen: Die Probe BahnCard ist zum Jahres-Abo geworden, und du hast zusätzlich eine neue BahnCard gekauft.
- Zwei Kundenkonten: Eine alte BahnCard läuft unter einer anderen E-Mail-Adresse weiter.
- Fremde Karte: Die BahnCard eines Familienmitglieds wird von deinem Konto abgebucht.
So prüfst du es: Such auf jedem Girokonto die Umsätze der letzten zwölf Monate nach DB Vertrieb und nach den Jahresbeträgen aus der Preistabelle. In Martia fragst du: „Welche Abbuchungen von DB Vertrieb hatte ich in den letzten 12 Monaten, und welche davon waren 62,90 € oder 244 €?“ Das klappt nur, wenn deine Bank so weit zurück Umsätze geliefert hat.
Frag Martia, was du an DB Vertrieb gezahlt hast
Du fragst nach der Bahn, Martia sucht die Buchungen in allen verbundenen Konten und nennt Datum und Betrag.
Abbuchung trotz Kündigung – was tun?
- Vergleiche das Datum deiner Kündigungsbestätigung mit der Frist: 4 Wochen vor Laufzeitende.
- Kam die Kündigung zu spät, ist die Zahlung für das neue Jahr fällig.
- War sie rechtzeitig, melde dich mit der Referenz-ID oder der Bestätigungsmail bei der DB.
- Eine SEPA-Basislastschrift kannst du binnen acht Wochen ab Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB); das steht auch im Mandatsformular der DB. Mehr unter Lastschrift zurückholen und LS-Wiedergutschrift.
Vorsicht: Die Rückgabe beendet den Vertrag nicht. Solange eine Zahlung offen ist, sperrt die DB den Rabatt deiner BahnCard. Nutze die Rückgabe deshalb nur für eine Abbuchung, die nach einer rechtzeitigen, bestätigten Kündigung nicht hätte kommen dürfen.
Frag Martia, ob nach deiner Kündigung noch etwas abgebucht wurde
Nenn das Datum deiner Kündigung. Martia antwortet aus deinen Umsätzen, ob danach noch eine Buchung von DB Vertrieb kam.
Günstiger statt kündigen?
- Nachrechnen: Laut DB lohnt sich die BahnCard 25 ab 252 € Ticketausgaben im Jahr, das sind fünf Fahrten zu durchschnittlich 50,40 € im Sparpreis. Für die BahnCard 50 rechnet die DB mit vier Hin- und Rückfahrten zu je 125 € im Flexpreis. Das spart 250 €, nach Abzug von 244 € Kartenpreis bleiben 6 €.
- Kleinere Karte: Reicht dir die BahnCard 25 oder die 2. Klasse, kündige die alte Karte rechtzeitig und kauf die günstigere neu. Einen Umtausch der laufenden Karte schließen die Bedingungen aus.
- Alterskarten: My BahnCard unter 27, Senioren BahnCard ab 65. Erreichst du das Seniorenalter, stellt die DB die Folgekarte automatisch als Senioren BahnCard aus.
- Probe mit früher Kündigung: Teste mit der Probe BahnCard und kündige früh zum nächstmöglichen Zeitpunkt, statt auf die Frist zu warten.
Was du im Jahr wirklich für Bahntickets ausgibst, zeigen deine Umsätze. Weitere Ideen: jeden Monat Geld sparen.
Was Martia dabei macht – und was nicht
Martia kündigt nicht für dich. Im Chat fragst du sie, welche Abos laufen, was sie zusammen kosten und ob nach einer Kündigung noch etwas abgebucht wurde. Martia ist die KI, mit der du über dein Geld sprichst: Sie liest deine Umsätze per Open Banking, nur lesend, und funktioniert mit über 2.500 Banken in Europa. Martia läuft im Browser; Apps im App Store oder bei Google Play gibt es noch nicht.
Feste monatliche Abbuchungen tauchen von selbst unter deinen wiederkehrenden Zahlungen auf. Die BahnCard bucht die DB nur einmal im Jahr ab, deshalb steht sie dort nie. Du findest sie, indem du im Chat nach DB Vertrieb fragst. Eine Antwort auf die Frage nach deinen Abos kann so beginnen: „Du hast 14 Abos für 128 € im Monat.“ (Beispiel). Wie weit Martia zurückschaut, hängt davon ab, wie viel Verlauf deine Bank über die Kontoanbindung liefert.
Eine Erinnerung vor der BahnCard-Frist schickt Martia nicht. Limits, Warnmeldungen und CSV-Export gibt es auch nicht. Einmal pro Woche bekommst du eine E-Mail mit Beobachtungen. Martia kostet 9 € pro Monat oder 59 € pro Jahr. Mehr zum Abo-Check für alle Abos, zur Frage wo dein Geld bleibt und zur Kontoanbindung per Open Banking.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Probe BahnCard kündigen?
Die Probe BahnCard 25 oder 50 gilt drei Monate. Kündigen musst du sie spätestens 4 Wochen vor dem Ende dieser drei Monate, in Textform. Am einfachsten geht das im DB Kundenkonto unter „BahnCard“ → „Optionen“ → „BahnCard kündigen“ oder mit dem Formular „BahnCard 25 oder 50 kündigen“ auf bahn.de. Verpasst du die Frist, wird daraus ein BahnCard-Abo für ein Jahr. Eine reguläre Karte kostet in der 2. Klasse 62,90 € (BahnCard 25) oder 244 € (BahnCard 50). Beispiel: Gilt deine Probe vom 1. Dezember 2026 bis 28. Februar 2027, kündigst du bis 31. Januar 2027. Warten musst du nicht: Die DB nennt nur den spätesten Termin, früher kündigen geht auch. Die Probe BahnCard 100 endet von selbst.
BahnCard-Frist verpasst – was kann ich jetzt noch tun?
Dann verlängert sich deine BahnCard 25 oder 50 um ein weiteres Jahr. Umtausch und Erstattung schließen die Beförderungsbedingungen der DB aus (Nr. 2.8.1). Kündige trotzdem sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dann endet die Karte nach diesem neuen Jahr. Zwei Ausnahmen gibt es: Ändert die DB die BahnCard-Bedingungen, kannst du binnen 4 Wochen nach der Mitteilung kündigen (Nr. 2.6.4). Und bei einem besonderen Grund, laut DB etwa Umzug oder Todesfall, ist eine außerordentliche Kündigung mit Nachweis möglich. Die Abbuchung zurückzuholen ist kein Ausweg: Der Vertrag läuft weiter, und bei Zahlungsverzug sperrt die DB den Rabatt deiner BahnCard, bis du gezahlt hast. Beim Kundenservice nachfragen kannst du immer, eine Zusage gibt es aber nicht.
Kann ich die BahnCard per E-Mail oder Brief kündigen?
Die DB verlangt eine Kündigung in Textform. Nach § 126b BGB ist das eine lesbare Erklärung, die dich als Absender nennt, auf einem dauerhaften Datenträger. Eine Unterschrift brauchst du nicht; Brief und E-Mail erfüllen die Textform. Auf ihren Kündigungsseiten nennt die DB aber nur das Kundenkonto und das Online-Formular. Eine E-Mail-Adresse für Kündigungen haben wir auf den DB-Seiten, die wir gelesen haben, nicht gefunden, deshalb steht hier keine. Für einen Brief nimmst du die Adresse aus dem SEPA-Formular der DB: DB Fernverkehr AG, BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main. Schreib deinen Namen, die 16-stellige BahnCard-Nummer und „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hinein. Plane für die Post ein paar Tage Puffer vor der Frist ein und heb einen Nachweis auf.
Muss ich die BahnCard 100 kündigen?
Nein. Die BahnCard 100 läuft laut DB nach einem Jahr automatisch aus. Die Probe BahnCard 100 endet am letzten Geltungstag ihrer drei Monate, und auch die My BahnCard 100 verlängert sich nicht automatisch. Ein Widerrufsrecht gibt es für die BahnCard 100 nicht, der Preis ist sofort fällig. Bezahlen kannst du sie per Kreditkarte, PayPal oder Apple Pay; Lastschrift ist dafür bis auf Weiteres nicht möglich. Prüf trotzdem eine Sache: Zur BahnCard 100 gibt die DB kostenlos ein Deutschland-Ticket ohne Abo-Regelung aus, begrenzt auf die Geltungsdauer der Karte. Läuft daneben noch ein eigenes Deutschland-Ticket-Abo, zahlst du für ein Ticket, das du schon hast.
Kann ich die BahnCard widerrufen statt kündigen?
Ja, aber nur kurz nach dem Kauf. Den Kauf einer BahnCard 25 oder 50 kannst du laut DB innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dafür gibt es auf bahn.de das Formular „Kauf einer BahnCard 25/50 widerrufen“, erreichbar über den Link „Vertrag widerrufen“ unten auf der Seite. Es fragt nach deiner Kundennummer, die im Kundenkonto unter „Persönliche Daten“ steht, und nach der Auftragsnummer. Abschicken kannst du mit „Widerruf bestätigen“. Der Widerruf richtet sich gegen den Kaufvertrag selbst, die Kündigung stoppt nur die Verlängerung. Nach den 14 Tagen bleibt dir in der Regel nur die Kündigung bis 4 Wochen vor Laufzeitende. Für die BahnCard 100 gibt es kein Widerrufsrecht.
Warum wurde meine BahnCard trotz Kündigung abgebucht?
Prüf zuerst, ob die Kündigung rechtzeitig war. Mit SEPA-Mandat bucht die DB den Preis der Folgekarte 3 Wochen vor deren erstem Geltungstag ab. Die Kündigungsfrist endet aber schon 4 Wochen vor dem Ablauf der alten Karte. Die Abbuchung kommt also etwa eine Woche nach dem Fristende. Maßgeblich ist das Datum auf deiner Kündigungsbestätigung. War die Kündigung rechtzeitig, melde dich mit der Referenz-ID bei der DB. Eine SEPA-Basislastschrift kannst du binnen acht Wochen ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB). Das beendet aber keinen Vertrag, und bei offenen Zahlungen sperrt die DB den BahnCard-Rabatt. In Martia fragst du: „Welche Abbuchungen von DB Vertrieb hatte ich seit meiner Kündigung?“
Wie erkenne ich die BahnCard auf meinem Kontoauszug?
Die Lastschrift zieht die DB Vertrieb GmbH ein, mit der Gläubiger-ID DE39DBV00000002177. Über dasselbe Verfahren laufen auch Fahrkarten und Ticket-Abos. Die BahnCard erkennst du deshalb am Betrag, etwa 62,90 € oder 244 € in der 2. Klasse, und am Zeitpunkt: einmal im Jahr, rund 3 Wochen vor dem Start der neuen Karte. Hast du am BahnCard-Vertrag kein Mandat hinterlegt, kommt stattdessen eine PDF-Rechnung per E-Mail. Dann siehst du auf dem Konto keine Lastschrift, sondern deine eigene Zahlung. Eine BahnCard 100 siehst du auf der Kartenabrechnung oder in PayPal. In Martia fragst du: „Welche Abbuchungen von DB Vertrieb waren 62,90 € oder 244 €?“ Martia sieht dabei nur so weit zurück, wie deine Bank Umsätze liefert.
Kann man die BahnCard im Todesfall kündigen?
Ja. Im DB-Formular „BahnCard 25 oder 50 kündigen“ wählst du bei „Art der Kündigung“ die außerordentliche Kündigung. Die DB nennt Umzug und Todesfall als Beispiele für einen besonderen Grund und verlangt dafür einen Nachweis. Das Formular fragt außerdem nach Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und der BahnCard-Nummer, die im Kundenkonto unter „BahnCard“ steht. Nach dem Absenden zeigt die DB den Eingang mit einer Referenz-ID. Speichere diese Bestätigung oder lass sie dir per E-Mail schicken. Eine BahnCard 100 musst du auch in diesem Fall nicht kündigen, sie läuft nach einem Jahr von selbst aus.
Quellen
Zuletzt geprüft: 12. Oktober 2026.
- Deutsche Bahn (DB Fernverkehr AG): FAQ „BahnCard kündigen“ (Häufige Fragen zu „Kündigung“), gelesen 12.10.2026, bahn.de/faq/pk/angebot/bahncard/verwalten
- Deutsche Bahn: „Übersicht Vertrag kündigen“, gelesen 12.10.2026, bahn.de/kontakt/kuendigen
- Deutsche Bahn: Formular „BahnCard 25 oder 50 kündigen“, gelesen 12.10.2026 (nicht abgeschickt), bahn.de/kontakt/bahncard-kuendigen
- Deutsche Bahn: Formular „Kauf einer BahnCard 25/50 widerrufen“, gelesen 12.10.2026, bahn.de/kontakt/serviceanliegen/bahncard-widerrufen
- Deutsche Bahn: „BahnCard Vergleich 2026“, gelesen 12.10.2026, bahn.de/angebot/bahncard/vergleich
- Deutsche Bahn: „BahnCard – Fragen & Antworten“, gelesen 12.10.2026, bahn.de/faq/pk/angebot/bahncard
- Deutsche Bahn: „Bezahlung – Fragen & Antworten“, gelesen 12.10.2026, bahn.de/faq/pk/angebot/bahncard/bezahlung
- DB Fernverkehr AG: Beförderungsbedingungen der DB AG, Stand 12.10.2026 (BahnCard-Bedingungen Stand 01.10.2026, Nr. 2.3, 2.3.4, 2.6.1–2.6.4, 2.8.1, 3.1.1.1, 3.2; BB Personenverkehr Nr. 2.1.4), PDF, gelesen 12.10.2026, assets.static-bahn.de (PDF)
- Deutsche Bahn: „Anmeldung zum SEPA-Lastschriftmandat für die BahnCard“, PDF vom 16.02.2026, gelesen 12.10.2026, cms.static-bahn.de (PDF)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 126b BGB (Textform), gelesen 12.10.2026, gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 312k BGB (Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr), gelesen 9.10.2026, gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 355 BGB (Widerrufsrecht), gelesen 9.10.2026, gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 675x BGB (Erstattung bei Lastschriften), gelesen 9.10.2026, gesetze-im-internet.de/bgb/__675x.html
- Verbraucherzentrale NRW: „Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen“, Stand 07.08.2026, gelesen 9.10.2026, verbraucherzentrale.de
- ING: „Lastschriften einfach erklärt“, gelesen 9.10.2026, ing.de/hilfe
- Sparkasse.de: „Lastschrift zurückbuchen: Fristen & Schritte“, gelesen 9.10.2026, sparkasse.de