Mehrwertsteuer-Rechner (MwSt-Rechner): 19 % und 7 % berechnen
Mit Komma, wie auf der Rechnung: 1.234,56
100,00 € + 19,00 € = 119,00 € brutto
Die MwSt macht 15,97 % des Bruttobetrags aus.
| Steuersatz | Netto | MwSt | Brutto |
|---|---|---|---|
| 19 % | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 7 % | 100,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 0 % | 100,00 € | 0,00 € | 100,00 € |
Netto in Brutto: 100 € plus 19 % Mehrwertsteuer sind 119 €. Brutto in Netto: 119 € geteilt durch 1,19 sind 100 €. Und in 100 € brutto stecken 15,97 € Mehrwertsteuer, nicht 19 €.
Und wie viel steckt in deinen Ausgaben?
Auf dem Kontoauszug steht nur der Bruttobetrag. Frag Martia, was du letzten Monat für Restaurants oder Elektronik ausgegeben hast, und rechne die Mehrwertsteuer hier heraus. Martia verbindet sich nur lesend mit deinem Girokonto, über 2.500 Banken sind dabei.
„Wie viel habe ich letzten Monat für Restaurants und Elektronik ausgegeben?“
Frag Martia→So nutzt du den Rechner
- Richtung wählen. Netto → Brutto, wenn du die Mehrwertsteuer aufschlagen willst. Brutto → Netto, wenn du sie aus einem Preis herausrechnen willst, zum Beispiel aus einem Kassenbon.
- Betrag eingeben. Mit Komma, so wie er auf der Rechnung steht, etwa 1.234,56.
- Steuersatz wählen. 19 % ist der Regelsatz, 7 % der ermäßigte Satz, 0 % gilt für bestimmte Solaranlagen. Für jeden anderen Satz wählst du „Eigener Satz“.
Wie rechnet man die Mehrwertsteuer von Netto auf Brutto um?
Du nimmst den Nettobetrag mal den Steuersatz, das ist die Mehrwertsteuer. Netto plus Mehrwertsteuer ergibt den Bruttobetrag. In einem Schritt geht es auch: Nettobetrag mal 1,19, beim ermäßigten Satz mal 1,07.
Bruttobetrag = Nettobetrag × 1,19
Bei 7 %: × 7 % und × 1,07
- 100 € netto → 19 € MwSt → 119 € brutto
- 250 € netto → 47,50 € MwSt → 297,50 € brutto
- 100 € netto bei 7 % → 7 € MwSt → 107 € brutto
So rechnest du auch 19 % von einem Betrag aus: Betrag × 0,19.
Die Steuer wird auf den vollen Cent gerundet. Ab einem halben Cent wird aufgerundet, darunter abgerundet (BMF, UStAE 14.5 Abs. 20). Beispiel: 42,50 € × 19 % = 8,075 €, also 8,08 €.
MwSt herausrechnen: vom Brutto zum Netto (rückwärts rechnen)
Rückwärts teilst du den Bruttobetrag durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Das Ergebnis ist der Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer ist die Differenz zum Bruttobetrag.
MwSt = Bruttobetrag − Nettobetrag
In einem Schritt: MwSt = Bruttobetrag × 19 ÷ 119
Bei 7 %: 107 € ÷ 1,07 = 100 €.
Warum du nicht einfach 19 % abziehen darfst
119 € minus 19 % sind 96,39 €, nicht 100 €. Die 19 % beziehen sich auf den Nettopreis. Vom Bruttopreis sind es nur 15,97 %.
Mit dem Taschenrechner
Tippe „119 ÷ 1,19 =“, das ergibt 100. Dann „119 − 100 =“, das ergibt 19, die Mehrwertsteuer. Lass die %-Taste weg, sie rechnet je nach Gerät unterschiedlich.
Brauchen wirst du das oft: Auf Rechnungen und Kassenbons bis 250 € reicht es, den Gesamtbetrag mit Mehrwertsteuer und den Steuersatz anzugeben (§ 33 UStDV). Wie viel Steuer darin steckt, rechnest du dann selbst heraus.
Faktoren für 19 % und 7 % und der Rundungscent
| Steuersatz | Netto → Brutto | Brutto → Netto | MwSt-Anteil am Brutto |
|---|---|---|---|
| 19 % | × 1,19 | ÷ 1,19 | 15,97 % (genau 15,9664 %) |
| 7 % | × 1,07 | ÷ 1,07 | 6,54 % (genau 6,5421 %) |
| 0 % | × 1,00 | ÷ 1,00 | 0 % |
Die Faktoren und Divisoren sind die des Bundesfinanzministeriums (UStAE 15.4).
Mit dem gerundeten Faktor 15,97 % liegst du bei großen Beträgen daneben: 10.000 € × 15,97 % = 1.597,00 €, genau sind es 1.596,64 €. Der Rechner nimmt die genaue Formel.
Der Rundungscent
Teilst du 9,99 € durch 1,19, kommen 8,39 € netto heraus und 1,60 € Mehrwertsteuer. Schlägst du auf 8,39 € wieder 19 % auf, landest du bei 9,98 €; mit 8,40 € bei 10,00 €. Einen Nettobetrag in vollen Cent, der genau 9,99 € ergibt, gibt es nicht.
Deshalb rundet der Rechner beim Herausrechnen den Nettobetrag und nimmt die Mehrwertsteuer als Differenz. So ergeben Netto und Mehrwertsteuer immer genau den Bruttobetrag, den du eingegeben hast.
Wann gilt 19 % und wann 7 % Mehrwertsteuer?
19 % ist der Regelsatz (§ 12 Abs. 1 UStG). Er gilt für alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt ist. 7 % gelten nur für die Waren der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz und die Leistungen in § 12 Abs. 2.
0 % gelten für Solarmodule und Stromspeicher für Anlagen an Wohnhäusern samt Installation (§ 12 Abs. 3). Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
| Was | Steuersatz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kleidung, Elektronik, Möbel | 19 % | § 12 Abs. 1 UStG |
| Säfte und Mineralwasser in Flaschen | 19 % | Anlage 2 Nr. 32 und 34 nehmen sie aus |
| Getränke im Restaurant oder Café | 19 % | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG nimmt Getränke aus |
| Fleisch, Milch, Gemüse, Obst, Brot und Backwaren | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 |
| Essen im Restaurant, im Café oder vom Caterer, ohne Getränke | 7 % seit 1. Januar 2026 | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG |
| Bücher und Zeitungen, auch als E-Book oder E-Paper | 7 % | Anlage 2 Nr. 49; § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG |
| Bahnfahrkarten | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG |
| Bus und Taxi innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG |
| Hotelübernachtung (nur die Übernachtung) | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG |
| Theater, Konzerte, Museen | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG |
| Solarmodule und Stromspeicher für die Solaranlage am Wohnhaus, samt Installation | 0 % | § 12 Abs. 3 Nr. 1 und 4 UStG |
Ob ein Satz im Einzelfall zutrifft, hängt an Details. Der Rechner nimmt den Satz, den du auswählst.
Beispiel: Restaurantrechnung seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Essen im Restaurant dauerhaft 7 %, für Getränke weiter 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, geändert durch das Steueränderungsgesetz 2025).
- Essen: 50,00 € ÷ 1,07 = 46,73 € netto, also 3,27 € MwSt.
- Getränke: 12,00 € ÷ 1,19 = 10,08 € netto, also 1,92 € MwSt.
- Zusammen 5,19 € Mehrwertsteuer, 8,37 % der Rechnung.
Wer die ganze Rechnung mit 19 % rechnet, kommt auf 9,90 € und liegt fast doppelt so hoch.
Bei gemischten Rechnungen rechnest du jeden Steuersatz einzeln und addierst.
Kleinunternehmer: Rechnungen ohne Mehrwertsteuer
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr bisher höchstens 100.000 € Umsatz hatte, ist Kleinunternehmer. Seine Umsätze sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG, seit 1. Januar 2025).
- Auf der Rechnung steht dann keine Mehrwertsteuer, sondern ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV).
- Schon der Umsatz, mit dem die 100.000 € überschritten werden, ist nicht mehr steuerfrei (BMF, UStAE 19.1).
- Wer als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG).
- Vorsteuer aus Einkäufen kann ein Kleinunternehmer nicht abziehen, weil seine Umsätze steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Steuerfrei ist nicht dasselbe wie 0 %. Für den Rechner kommt es aufs Gleiche heraus: Es gibt keine Mehrwertsteuer aufzuschlagen oder herauszurechnen. Ob die Regelung für dich passt, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in deinen Ausgaben?
Auf dem Kontoauszug siehst du nur Bruttobeträge. Wie viel Mehrwertsteuer darin steckt, hängt vom Steuersatz ab.
Bei Elektronik oder Kleidung sind es 15,97 % des Preises, bei Waren mit 7 % sind es 6,54 %. Im Supermarkt und im Restaurant mischen sich beide Sätze, der Anteil liegt dazwischen.
Als Privatperson kannst du sie nicht zurückholen. Abziehen dürfen sie nur Unternehmen, als Vorsteuer (§ 15 UStG).
Wie viel du im Monat für Restaurants oder Elektronik ausgibst, kannst du Martia fragen. Den Mehrwertsteuer-Anteil rechnest du dann hier aus.
Wo dein Geld sonst hängen bleibt, zeigt der Ratgeber „Wo bleibt mein Geld?“. Wie deine Umsätze automatisch Kategorien wie Restaurants oder Elektronik bekommen, erklärt „Digitales Haushaltsbuch: Ausgaben automatisch sortiert“.
So rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner
- Der Rechner wendet den Steuersatz an, den du wählst. Er prüft nicht, welcher Satz für eine Ware oder Leistung gilt.
- Ein Betrag, ein Steuersatz. Rechnungen mit mehreren Sätzen rechnest du Satz für Satz, wie im Restaurant-Beispiel. Werden Einzelposten einzeln gerundet, kann die Summe um einen Cent abweichen.
- Gerundet wird auf volle Cent, ab einem halben Cent aufgerundet (BMF, UStAE 14.5 Abs. 20). Beim Aufschlagen wird die Mehrwertsteuer gerundet. Beim Herausrechnen wird der Nettobetrag gerundet und die Mehrwertsteuer als Differenz gebildet (UStAE 15.4 Abs. 3 Nr. 2). So ergeben Netto und Mehrwertsteuer immer genau den Bruttobetrag.
- Nicht abgebildet: Kleinunternehmerregelung, steuerfreie Umsätze, Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG), Differenzbesteuerung, Lieferungen ins EU-Ausland, Vorsteuerabzug, Skonto und Rabatte.
- „Eigener Satz“ nimmt jeden Satz von 0 bis 100 % mit bis zu zwei Nachkommastellen an, ohne ihn mit dem deutschen Recht abzugleichen.
- Steuersätze nach § 12 UStG, Stand 12. Oktober 2026. Rundung und Beispiele nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 100 €?
Das hängt davon ab, ob die 100 € brutto oder netto sind. In 100 € brutto stecken bei 19 % 15,97 € Mehrwertsteuer, netto sind es 84,03 €. Bei 7 % sind es 6,54 € Mehrwertsteuer und 93,46 € netto. Sind die 100 € der Nettopreis, kommen 19 € beziehungsweise 7 € dazu, und du zahlst 119 € oder 107 €.
Wie rechne ich 19 % Mehrwertsteuer raus?
Teil den Bruttobetrag durch 1,19, dann hast du den Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer ist die Differenz. Beispiel aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Finanzministeriums: 149,95 € ÷ 1,19 = 126,01 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 149,95 € − 126,01 € = 23,94 €. Bei 7 % teilst du durch 1,07.
Wie rechnet man die Mehrwertsteuer von Netto auf Brutto um?
Multiplizier den Nettobetrag mit 1,19, beim ermäßigten Satz mit 1,07. Aus 250 € netto werden so 297,50 € brutto, davon sind 47,50 € Mehrwertsteuer. Die Steuer wird auf den vollen Cent gerundet: Ab einem halben Cent wird aufgerundet, darunter abgerundet.
Warum darf ich nicht einfach 19 % vom Bruttopreis abziehen?
Weil sich die 19 % auf den Nettopreis beziehen, nicht auf den Bruttopreis. Ziehst du von 119 € 19 % ab, bleiben 96,39 € statt der richtigen 100 €. Vom Bruttopreis macht die Mehrwertsteuer bei 19 % nur 15,97 % aus, bei 7 % sind es 6,54 %.
Gilt im Restaurant 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
Beides. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Restaurant dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, für Getränke weiter 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Auf einer Rechnung über 50 € Essen und 12 € Getränke stecken deshalb 5,19 € Mehrwertsteuer: 3,27 € auf das Essen und 1,92 € auf die Getränke.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer (Umsatzsteuergesetz, UStG), im Alltag sagt man meist Mehrwertsteuer oder MwSt. Unternehmen schlagen sie auf ihre Preise auf und führen sie ans Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf zahlen, können sie als Vorsteuer abziehen. Privatleute zahlen sie mit jedem Einkauf und bekommen sie nicht zurück.
Müssen Kleinunternehmer Mehrwertsteuer berechnen?
Nein. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat, ist Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Seine Umsätze sind steuerfrei. Auf die Rechnung gehört statt der Mehrwertsteuer ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Wer trotzdem Mehrwertsteuer ausweist, muss sie ans Finanzamt zahlen. Vorsteuer kann ein Kleinunternehmer nicht abziehen.
Erst die Summe, dann die Steuer
Martia ist die KI, mit der du auf Deutsch über dein Geld sprichst. Sie antwortet aus deinen echten Umsätzen: Wiederkehrende monatliche Abbuchungen zeigt sie von selbst, alles andere findest du mit einer Frage im Chat. Martia läuft im Browser und kostet 9 € pro Monat oder 59 € pro Jahr.
„Wofür habe ich in den letzten drei Monaten am meisten ausgegeben?“
Frag Martia→Quellen
- § 12 UStG: Steuersätze
- Anlage 2 UStG: Liste der Gegenstände mit ermäßigtem Steuersatz
- § 10 UStG: Bemessungsgrundlage
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
- § 14c UStG: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 15 UStG: Vorsteuerabzug
- § 19 UStG: Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
- § 28 UStG: Zeitlich begrenzte Fassungen (Steuersätze 2020)
- § 33 UStDV: Rechnungen über Kleinbeträge
- § 34a UStDV: Rechnungen der Kleinunternehmer
- BGBl. 2025 I Nr. 363: Steueränderungsgesetz 2025
- BGBl. 2024 I Nr. 387: Jahressteuergesetz 2024
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitte 14.5, 15.4 und 19.1
Die Ergebnisse dienen der Orientierung und sind keine Steuerberatung.